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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 02.06.2004, Aktenzeichen: 1 Ss 83/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ss 83/04

Urteil vom 02.06.2004


Leitsatz:Bei einer Wiederaufnahme des Täters durch das Opfer in die Wohnung ist ein strafbares Verhalten des "Täters" gem. § 4 Gewaltschutzgesetz durch das Verweilen in der Wohnung nicht (mehr) gegeben.
Rechtsgebiete:GewSchG
Vorschriften:GewSchG § 4,
Stichworte:Gewaltschutzgesetz, Wiederaufnahme, Verweilen in der Wohnung,
Verfahrensgang:AG Siegen 42 Cs 181 Js 667/03 - A 39/03 vom 21.11.2003

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