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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 31.10.2006, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 653/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 653/06

Beschluss vom 31.10.2006


Leitsatz:Verwirft das Amtsgericht einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG, obwohl dieser wirksam zurückgenommen worden ist, rechtfertigt dieser Rechtsfehler nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, da der Betroffene dadurch nur einen Kostennachteil erlitten hat, nicht aber in der Hauptsache beschwert ist.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 74, OWiG § 79, OWiG § 80,
Stichworte:Rücknahme des Einspruchs, Verwerfung des Einspruchs, Rechtsbeschwerde,
Verfahrensgang:AG Herne-Wanne vom 10.08.2006

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