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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 31.08.2000, Aktenzeichen: 15 W 195/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 195/00

Beschluss vom 31.08.2000


Leitsatz:Leitsatz:

(Namenserteilung bei fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge)

Entgegen dem Wortlaut des § 1618 S. 1 BGB ist die Einbenennung eines unverheirateten Kindes auch dann möglich, wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht gemeinschaftlich zusteht.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn der ändere Elternteil der Namenserteilung zustimmt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1618,

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