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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 31.07.2006, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 423/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 423/06

Beschluss vom 31.07.2006


Leitsatz:Wird vorgetragen, dass dem Betroffene drohe im Falle der Verhängung eines Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes, muss das mit konkreten Tatsachen belegt werden, die eine solche Befürchtung als tatsächlich begründet erscheinen lassen.
Rechtsgebiete:BKatV, StVG
Vorschriften:BKatV § 4, StVG § 25,
Stichworte:Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, drohende Kündigung, Feststellungen, Vortrag,
Verfahrensgang:AG Recklinghausen vom 22.02.2006

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