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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 31.07.2001, Aktenzeichen: 5 Ss OWi 633/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Ss OWi 633/01

Beschluss vom 31.07.2001


Leitsatz:Wird zur Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist geltend gemacht, die erteilte Rechtsmittelbelehrung sei fehlerhaft bzw. unklar gewesen, muss zur ausreichenden Begründung des Antrags der Inhalt der erteilten Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt werden.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 44,
Stichworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung,

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