JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 31.07.2000, Aktenzeichen: 20 W 2/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Nur in Ausnahmefällen ist im PKH-Verfahren eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig. 2) Bei einer Zeugenaussage ist dies nur möglich, wenn deren Inhalt bereits eindeutig festgelegt ist und Möglichkeiten für das erkennende Gericht bestehen, seine Glaubwürdigkeit zu prüfen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 286 ZPO, |
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