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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 31.07.2000, Aktenzeichen: 20 W 2/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 W 2/00

Beschluss vom 31.07.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1)

Nur in Ausnahmefällen ist im PKH-Verfahren eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig.

2)

Bei einer Zeugenaussage ist dies nur möglich, wenn deren Inhalt bereits eindeutig festgelegt ist und Möglichkeiten für das erkennende Gericht bestehen, seine Glaubwürdigkeit zu prüfen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 286 ZPO,

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