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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 31.01.2008, Aktenzeichen: 3 Ss 500/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 500/07

Beschluss vom 31.01.2008


Leitsatz:Der in der Anklage enthaltene Vorwurf, der Angeklagte habe "in einer Vielzahl von Einzelhandlungen, mindestens jedoch in 10 Fällen, nach und nach" gewerbsmäßig gestohlen und dabei im Einzelnen aufgeführten Gegenstände entwendet, ist zu unbestimmt, um die einzelnen Taten zu individualisieren.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 201, StGB § 242,
Stichworte:Anklage, Individualisierung, Serienstraftat, Diebstahl, Konketisierung,
Verfahrensgang:AG Lemgo, vom 26.07.2007

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