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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 31.01.2005, Aktenzeichen: 2 Ss 501/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 501/04

Beschluss vom 31.01.2005


Leitsatz:1. Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein führt regelmäßig noch nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit. Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben.

2. Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Ausführungen bei Festsetzung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 20, StGB § 47,
Stichworte:Verminderung der Steuerungsfähigkeit, Betäubungsmittelabhängigkeit, kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die Urteilsgründe,
Verfahrensgang:AG Recklinghausen vom 03.09.2004

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