JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 31.01.2005, Aktenzeichen: 2 Ss 501/04
| Leitsatz: | 1. Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein führt regelmäßig noch nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit. Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben. 2. Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Ausführungen bei Festsetzung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 20, StGB § 47, |
| Stichworte: | Verminderung der Steuerungsfähigkeit, Betäubungsmittelabhängigkeit, kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die Urteilsgründe, |
| Verfahrensgang: | AG Recklinghausen vom 03.09.2004 |
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