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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 30.08.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 201/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 201/00

Beschluss vom 30.08.2000


Leitsatz:Leitsatz: Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einem Verurteilten, der um seine bedingte Entlassung aus der Unterbringung streitet.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 140,
Stichworte:Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren, Unterbringung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, Unfähigkeit, sich selbst zu verteidigen,

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