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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 30.04.2002, Aktenzeichen: 5 Ws 153/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Ws 153/02

Beschluss vom 30.04.2002


Leitsatz:Zur Zulässigkeit einer Weisung, durch die dem Verurteilten aufgegeben wird, sich jeglicher selbständiger und unselbständiger Tätigkeit zu enthalten, die sich mit dem Handel von Waren aus dem Bereich der Cannabis, der Hanfgewinnung und von Rauchzubehör beschäftigt.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 453, StGB § 56 c,
Verfahrensgang:LG Dortmund

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