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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 30.03.2004, Aktenzeichen: 3 Ss 832/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 832/03

Beschluss vom 30.03.2004


Leitsatz:Räumt der Betroffene nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und offenbar in Kenntnis von dessen Ergebnis die ihm zur Last gelegte Geschwindigkeitsüberschreitung ein, so ist das Amtsgericht aus Rechtsgründen nicht gehindert, dieses Geständnis der Verurteilung der Betroffenen zugrunde zu legen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 267,
Stichworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Toleranzabzug, Geständnis des Betroffenen,
Verfahrensgang:AG Bielefeld vom 19.09.2003

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