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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 29.12.2006, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 797/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 797/06

Beschluss vom 29.12.2006


Leitsatz:Bei einer durch eine Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil u.a. auch Feststellungen dazu enthalten, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Sichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte.
Rechtsgebiete:StPO, StVO
Vorschriften:StPO § 267, StVO § 3,
Stichworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, Nachtzeit, Anforderungen, Urteilsgründe,
Verfahrensgang:AG Bochum vom 08.08.2006

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