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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 29.09.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 233/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 233/05

Beschluss vom 29.09.2005


Leitsatz:1. Eine zulässige Haftbeschwerde kann schon eingelegt werden, wenn der Haftbefehl erlassen und zur Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist.

2. Zur Frage der Akteneinsicht, wenn ein gegen den Beschuldigten erlassener Haftbefehl noch nicht vollstreckt wird.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 112, StPO § 115, StPO § 117,
Stichworte:Haftbeschwerde, Haftbefehl noch nicht vollstreckt, Akteneinsicht, nicht inhaftierter Beschuldigter,
Verfahrensgang:LG Bochum vom 21.06.2005

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