JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 29.01.2002, Aktenzeichen: 3 (s) Sbd. 1 - 5/01
| Leitsatz: | Wegen unzureichender Strafgewalt des Amtsgerichts darf an das Landgericht erst nach § 270 StPO verwiesen werden, wenn die Verhandlung so weit geführt worden ist, dass der Schuldspruch feststeht, und wenn sich die Straferwartung so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen der Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen. |
| Rechtsgebiete: | StPO, GVG |
| Vorschriften: | StPO § 270, StPO § 265, GVG § 24, GVG § 29, |
| Stichworte: | Zuständigkeit, Verweisung, Bindungswirkung, Willkür, Schöffengericht, Strafkammer, |
| Verfahrensgang: | AG Münster |
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