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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.11.2006, Aktenzeichen: 15 W 424/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 424/05

Beschluss vom 28.11.2006


Leitsatz:1) Die Beschwerdebefugnis eines Dritten betreffend die Bildung der Firma einer zur Eintragung angemeldeten GmbH beschränkt sich auf die nach § 30 HGB erforderliche Unterscheidbarkeit von anderen bereits eingetragenen Firmen.

2) Weder der geltend gemachte Schutz einer Unternehmensbezeichnung noch eine Eignung der Firmenbildung zur Irreführung im Sinne des § 18 Abs. 2 HGB können auf die Beschwerde eines Dritten zu einer sachlichen Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellt werden.
Rechtsgebiete:FGG, HGB, MarkenG
Vorschriften:FGG § 20 Abs. 1, HGB § 18 Abs. 2, HGB § 30, MarkenG § 5 Abs. 2,
Stichworte:Beschwerde eines Dritten gegen die Anordnung der Eintragung einer GmbH im Handeslregister,
Verfahrensgang:LG Siegen 6 T 14/05 vom 21.10.2005
AG Siegen 35 AR 284-2003

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