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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.11.2000, Aktenzeichen: 4 Ss OWi 969/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ss OWi 969/00

Beschluss vom 28.11.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Zu den Anforderungen an die Feststellungen des tatrichterlichen Urteils und an die Begründung der Entscheidung, von der Verhängung eines Regelfahrverbotes absehen zu wollen.
Rechtsgebiete:StPO, BKatV
Vorschriften:StPO § 267, BKatV § 2,
Stichworte:Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot wegen beruflicher Härten, Arbeitsplatzverlust, Anforderungen an die Feststellungen und Begründung der Entscheidung, Geschwindigkeitsüberschreitung,

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