JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 28.11.2000, Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. 6 - 202/2000
| Leitsatz: | Leitsatz: Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des OLG nachträglich im Verfahren über die Gewährung einer Pauschvergütung die Berechtigung vom vom Pflichtverteidiger während des Verfahrens als notwendig und erforderlich angesehener Besuche in der Justizvollzugsanstalt zu überprüfen. Etwas anderes kann ggf. dann gelten, wenn ersichtlich von einem Missbrauch der Verteidigerrechte auszugehen ist. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 99, |
| Stichworte: | Gewährung einer Pauschvergütung, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Überprüfung der Berechtigung der Anzahl der Besuche, schwierige Schwurgerichtssache, besonders umfangreiches Verfahren, |
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