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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.11.2000, Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. 6 - 202/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. 6 - 202/2000

Beschluss vom 28.11.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des OLG nachträglich im Verfahren über die Gewährung einer Pauschvergütung die Berechtigung vom vom Pflichtverteidiger während des Verfahrens als notwendig und erforderlich angesehener Besuche in der Justizvollzugsanstalt zu überprüfen. Etwas anderes kann ggf. dann gelten, wenn ersichtlich von einem Missbrauch der Verteidigerrechte auszugehen ist.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 99,
Stichworte:Gewährung einer Pauschvergütung, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Überprüfung der Berechtigung der Anzahl der Besuche, schwierige Schwurgerichtssache, besonders umfangreiches Verfahren,

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