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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.10.2003, Aktenzeichen: 15 W 203/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 203/02

Beschluss vom 28.10.2003


Leitsatz:1) Ein Beschluß der Eigentümerversammlung, durch den der Verwalter ohne inhaltliche Vorgaben ermächtigt wird, in Absprache mit dem Beiratsvorsitzenden für die Rechtsberatung der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung einen Rechtsanwalt zu beauftragen, entspricht auch in einer zerstrittenen Eigentümergemeinschaft nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung ein Generalschlüssel, der auch den Zugang zum Sondereigentum eröffnet, an einen Hausmeister überlassen werden darf.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 4,
Stichworte:Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Eigentümerversammlung, Überlassung eines Generalschlüssels an einen Hausmeister,
Verfahrensgang:LG Arnsberg 6 T 51/02 vom 17.04.2002
AG Brilon 5 II 30/01 WEG vom 07.01.2002

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