( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.10.2002, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 873/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 873/02

Beschluss vom 28.10.2002


Leitsatz:In einem gemäss § 74 Abs. 2 OWiG ergangenen Verwerfungsurteil müssen die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, ebenso ausführlich und vollständig enthalten sein, wie die Erwägungen des Tatrichters, sie als nicht genügende Entschuldigung anzusehen, damit dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung dieser Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit möglich ist.
Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Vorschriften:OWiG § 74, StPO § 267,
Stichworte:Verwerfung der Rechtsbeschwerde, Ausbleiben des Betroffenen, genügende Entschuldigung, Anforderungen an die Urteilsgründe,
Verfahrensgang:AG Herne 1 vom 04.02.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 28.10.2002, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 873/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-28-10-2002-az-2-ss-owi-87302

"OLG-HAMM - 28.10.2002, 2 Ss OWi 873/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN