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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.06.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 550/2001 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 550/2001

Beschluss vom 28.06.2001


Leitsatz:Leitsatz

Wird ein Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist damit begründet, dass nach der Urteilsverkündung ein Merkblatt über die zulässigen Rechtsmittel nicht ausgehändigt worden ist, ist im Hinblick auf ein eigenes Verschulden des Antragstellers an der Fristversäumung immer auch noch zu prüfen, ob der Antragsteller gegebenenfalls Anlass hatte, den Verfahrensfehler durch eine Rückfrage bei Gericht oder die Einholung anwaltlichen Rates innerhalb der Rechtsmittelfrist aufzufangen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 44, StPO § 346,
Stichworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eigenes Verschulden, kein Merkblatt über Rechtsmittel, Erkundigung nach Fristbeginn,

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