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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.04.2002, Aktenzeichen: 3 Ss 478/02 

OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 478/02

Beschluss vom 28.04.2002


Leitsatz:Zur genügende Entschuldigung für das Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attestes und zur Glaubhaftmachung
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 329, StPO § 44,
Stichworte:Widereinsetzung in den vorigen Stand, Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Vorlage eines ärztlichen Attestes, Glaubhaftmachung,
Verfahrensgang:LG Essen

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