JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 28.04.2000, Aktenzeichen: 20 W 25/99
| Leitsatz: | Leitsatz 1) Gibt ein Versicherungsnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit eine selbständige Erwerbstätigkeit auf, hat der Versicherer Tatsachen vorzutragen (und zu beweisen), aus denen folgt, daß der Versicherungsnehmer auch nach seiner Gesundung nicht wieder selbständig tätig sein wird. 2) Eine Einkommensminderung führt nicht automatisch zur Anpassung des Krankengeldes. Beschluß des 20. Zivilsenates des OLG Hamm vom 28.4.2000 (20 W 25/99) |
| Rechtsgebiete: | MB/KT 94 |
| Vorschriften: | MB/KT 94 § 4, MB/KT 94 § 15 a, |
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