JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 48/08
| Leitsatz: | Zur Fluchtgefahr, wenn der Angeklagte die Zeit der Außervollzgusetzung des Haftbefehls nicht zur Flucht genutzt hat, sondern er sich in Kenntnis weiterer gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowohl für die Strafvollstreckung als auch für ein neues Verfahren zur Verfügung gehalten hat. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 112, |
| Stichworte: | Fluchtgefahr, hohe Strafe, Außervollzugsetzung, |
| Verfahrensgang: | LG Hagen, vom 27.11.2007 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 48/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 28.02.2008, 2 Ws 48/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum