( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 48/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 48/08

Beschluss vom 28.02.2008


Leitsatz:Zur Fluchtgefahr, wenn der Angeklagte die Zeit der Außervollzgusetzung des Haftbefehls nicht zur Flucht genutzt hat, sondern er sich in Kenntnis weiterer gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowohl für die Strafvollstreckung als auch für ein neues Verfahren zur Verfügung gehalten hat.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 112,
Stichworte:Fluchtgefahr, hohe Strafe, Außervollzugsetzung,
Verfahrensgang:LG Hagen, vom 27.11.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 48/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-28-02-2008-az-2-ws-4808

"OLG-HAMM - 28.02.2008, 2 Ws 48/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN