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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 28.02.2000, Aktenzeichen: 15 W 50/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 50/00

Beschluss vom 28.02.2000


Leitsatz:Gesetz:

§§ 1899 Abs. 2, 1905 BGB

(vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in die Sterilisation einer Betreuten)

Leitsätze:

1)

Werden die Verfahren auf Bestellung eines Betreuers für die Einwilligung in die Sterilisation (§ 1899 Abs. 2 BGB) und vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung des Betreuers (§ 1905 BGB) zeitlich eng nacheinander durchgeführt, dann brauchen Verfahrenshandlungen gleichen Inhalts und Zwecks, wie die Bestellung von Sachverständigen und die persönliche Anhörung der Betroffenen, nicht doppelt vorgenommen zu werden.

2)

Die Annahme eines der Sterilisation widersprechenden natürlichen Willens erfordert die Feststellung, dass der Betreute sich gegen die Sterilisation als solche wehrt. Richtet sich der Widerstand des Betroffenen gegen andere Beeinträchtigungen, so müssen die diesem Widerstand hervorrufenden Verhältnisse geändert werden.

OLG Hamm, 15. Zivilsenat, Beschluss vom 28.02.2000 - 15 W 50/00
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1899 Abs. 2, BGB § 1905,

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