JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 28.02.2000, Aktenzeichen: 15 W 349/99
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Läßt die Teilungserklärung eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch mehrheitliche Beschlußfassung der Eigentümerversammlung zu, so werden die von der Rechtsprechung (BGHZ 95, 137) gezogenen Grenzen für eine solche Beschlußfassung überschritten, wenn der Verteilungsschlüssel für die Müllgebühren zugunsten derjenigen Miteigentümer geändert wird, die ihr Wohnungseigentum nur selten nutzen. 2) Eine Mehraufwandsgebühr zu Lasten derjenigen Wohnungseigentümer, die zur Erbringung ihrer Wohngeldzahlungen entgegen einer bestehenden Verpflichtung nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, kann nicht lediglich durch den Verwaltervertrag begründet werden, wenn diesem nicht eine ausdrückliche, inhaltlich übereinstimmende Beschlußfassung der Eigentümerversammlung zugrundeliegt. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10 Abs. 1 S. 2, WEG § 23, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 28.02.2000, Aktenzeichen: 15 W 349/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 28.02.2000, 15 W 349/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum