JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 27.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ws 475/02
| Leitsatz: | Zur (verneinten) Fluchtgefahr, wenn von einer erkannten Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nach Anrechnung von bereits erlittener Untersuchungshaft unter Berücksichtigung einer zu erwartenden positiven 2/3-Entscheidung allenfalls noch ein Strafrest von knapp 22 Monaten verbleibt |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 112, StGB § 57, |
| Stichworte: | Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt, |
| Verfahrensgang: | LG Hagen vom 20.11.2002 |
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