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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 27.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ws 475/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 475/02

Beschluss vom 27.12.2002


Leitsatz:Zur (verneinten) Fluchtgefahr, wenn von einer erkannten Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nach Anrechnung von bereits erlittener Untersuchungshaft unter Berücksichtigung einer zu erwartenden positiven 2/3-Entscheidung allenfalls noch ein Strafrest von knapp 22 Monaten verbleibt
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 112, StGB § 57,
Stichworte:Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt,
Verfahrensgang:LG Hagen vom 20.11.2002

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