JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 27.09.2006, Aktenzeichen: 15 W 98/06
| Leitsatz: | 1) Dem Mitglied des Verwaltungsbeirates, welches nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, steht ein Anwesenheitsrecht in der Eigentümerversammlung jedenfalls in dem Umfang zu, in dem der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirates betroffen ist. 2) Dies gilt auch für die Beschlussfassung über eine Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund, wenn der Abberufungsgrund maßgebend auf eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und dem Verwaltungsbeirat gestützt wird. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 24, WEG § 29, |
| Stichworte: | Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung, |
| Verfahrensgang: | LG Münster 3 T 59/05 vom 24.02.2006 AG Münster 28 II 83/04 WEG |
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