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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 27.09.2005, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 355/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 355/05

Beschluss vom 27.09.2005


Leitsatz:1. Zur Unterbrechung der Verjährung, wenn dem vom Betroffenen bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt wird.

2. Für die Annahme eines Geständnisses des Betroffenen im technischen Sinne reicht es nicht aus, wenn der Betroffene das Messergebnis lediglich nicht in Zweifel gezogen hat.
Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Vorschriften:OWiG § 33, StPO § 267,
Stichworte:Akteneinsicht, Gewährung, Vorlage der Vollmacht, Bekanntgabe der Einleitung des Verfahrens, Geständnis,
Verfahrensgang:AG Herford vom 08.03.2005

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