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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 27.09.2001, Aktenzeichen: 15 W 88/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 88/01

Beschluss vom 27.09.2001


Leitsatz:Es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, dass in den Fällen, in denen Eltern ihre gemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben bestimmen, es ihrem gemeinschaftlichen Willen entspricht, dass der überlebende Elternteil zu einer Änderung des Testaments berechtigt sein sollte, wenn es nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten zu einem Vermögenszuwachs oder zu Familienstreitigkeiten kommt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2271,
Stichworte:wechselbezügliche Einsetzung der Kinder,
Verfahrensgang:LG Essen 7 T 317/00
AG Hattingen 13 VI 17/00

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