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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 27.07.2006, Aktenzeichen: 15 W 440/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 440/05

Beschluss vom 27.07.2006


Leitsatz:Eine rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, die auf der Grundlage einer Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss vorgenommen wird, führt regelmäßig zu einer unbilligen Benachteiligung der betroffenen Wohnungseigentümer und ist deshalb insoweit für ungültig zu erklären.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 4, WEG § 23,
Verfahrensgang:LG Münster 3 T 32/005 vom 15.11.2005
AG Münster 28 II 86/04 WEG vom 01.03.2005

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