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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 27.04.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 69/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 69/01

Beschluss vom 27.04.2001


Leitsatz:Leitsatz

Zum Anschluss an die zeitnahe Prognose des neu entscheidenden Tatrichters beim Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verurteilung zu einer neuen Straftat
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56 f,
Stichworte:Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, neue Straftat, Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe, Anschluss an zeitnahe Prognose des neu entscheidenden Tatrichters,

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