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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 27.01.2006, Aktenzeichen: 11 WF 374/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 11 WF 374/05

Beschluss vom 27.01.2006


Leitsatz:Zwar trägt der nicht betreuende Elternteil, der sich bei Inanspruchnahme durch das Kind auf eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils beruft, die Beweislast für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Elternteils. Er kann aber diese Einkünfte schätzen und ist nicht darauf zu verweisen, den anderen Elternteil in einem gesonderten Verfahren auf Auskunft in Anspruch zu nehmen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 1603, BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3, BGB § 1618 a,
Verfahrensgang:AG Hamm 32 F 399/04 vom 30.09.2005

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