( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 26.11.2007, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 757/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 757/07

Beschluss vom 26.11.2007


Leitsatz:Durch eine vom Tatrichter verwandte Formulierung, in der die hinsichtlich der für die Identifizierung des Betroffenen bedeutsamen Lichtbilder aufgeführt worden sind und mitgeteilt wird, dass hinsichtlich der Lichtbilder eine "in Augenscheinnahme" stattgefunden hat und in der auf den Fundort der Lichtbilder in der Akte hingewiesen wird, ist nicht mit der nötigen Deutlichkeit klargestellt, dass das Lichtbild bzw. die Lichtbilder gem. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO zum Inhalt der Urteilsurkunde gemacht werden sollen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 267,
Stichworte:Täteridentifizierung, Lichtbild, Bezugnahme, Anforderungen, Urteil,
Verfahrensgang:AG Hagen vom 29.08.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 26.11.2007, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 757/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-26-11-2007-az-2-ss-owi-75707

"OLG-HAMM - 26.11.2007, 2 Ss OWi 757/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN