( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 26.11.2002, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 647/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 647/02

Beschluss vom 26.11.2002


Leitsatz:Das tatrichterliche Urteil muss Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen enthalten. Anderenfalls ist es dem Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich zu prüfen, ob die Verhängung eines Fahrverbotes etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 267,
Stichworte:Rechtsfolgenausspruch, Begründung, Fahrverbot, Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen,
Verfahrensgang:AG Hattingen vom 20.03.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 26.11.2002, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 647/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-26-11-2002-az-3-ss-owi-64702

"OLG-HAMM - 26.11.2002, 3 Ss OWi 647/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN