JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 26.10.2000, Aktenzeichen: 5 Ws 216/00
| Leitsatz: | Leitsatz Bei der gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO nach Einstellung des Verfahrens zu treffenden Ermessensentscheidung über die Auslagenerstattung können Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 205, StPO § 206 a, |
| Stichworte: | -, |
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