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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 26.09.2006, Aktenzeichen: 1 Ss 406/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ss 406/06

Beschluss vom 26.09.2006


Leitsatz:Die Verhaftung eines Angeklagten stellt einen von seinem Willen unabhängigen Umstand dar, der von ihm nicht beeinflussbar und daher keine Eigenmächtigkeit i.S.v. § 231 Abs. 2 StPO darstellt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 231,
Stichworte:Eigenmacht, Begriff, Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache,
Verfahrensgang:LG Siegen vom 30.05.2006

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