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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 26.09.2002, Aktenzeichen: 15 W 321/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 321/02

Beschluss vom 26.09.2002


Leitsatz:§ 39 Abs. 2 GmbHG erfordert nicht, daß der Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers über den Gesellschafterbeschluß hinaus Urkunden in der nach dieser Vorschrift erforderlichen Form beigefügt werden, die den Zugang der Mitteilung der Abberufung gegenüber dem Geschäftsführer belegen.
Rechtsgebiete:GmbHG
Vorschriften:GmbHG § 39 Abs. 2,
Stichworte:Urkundenvorlage bei der Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers,

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