JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 26.03.2001, Aktenzeichen: 15 W 66/01
| Leitsatz: | Leitsatz: Gefahr des Todes eines nahen Angehörigen bei Anordnung der Zwangsversteigerung Besteht die Möglichkeit, daß ein naher Angehöriger des Schuldners wegen der Anordnung der Zwangsversteigerung stirbt oder ernsthaft erkrankt, kann dies ein wichtiger Grund i.Sd § 765 a ZPO sein. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 765 a, ZPO § 568, |
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