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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 26.02.2008, Aktenzeichen: 5 Ws 46/08 

OLG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Ws 46/08

Beschluss vom 26.02.2008


Leitsatz:Insbesondere in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommt ein anderer Maßstab als 1 : 1 bei der Anrechnung von dort erlittener Untersuchungshaft nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 51,
Stichworte:Untersuchungshaft, Anrechnung, Ausland, Maßstab,
Verfahrensgang:LG Essen, vom 07.01.2008

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