( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 25.09.2000, Aktenzeichen: 23 W 45/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 23 W 45/00

Beschluss vom 25.09.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Wird ein erstinstanzliches Urteil dadurch wirkungslos, daß die Parteien den Rechtsstreit in der Berufungsinstanz für erledigt erklären, so bleibt es für die Haftung des Entscheidungsschuldners im Verhältnis zum Justizfiskus gleichwohl bei der Kostengrundentscheidung des wirkungslos gewordenen Urteils, wenn es nicht zu einer neuen gerichtlichen Kostenentscheidung kommt.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 57,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 25.09.2000, Aktenzeichen: 23 W 45/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-25-09-2000-az-23-w-4500

"OLG-HAMM - 25.09.2000, 23 W 45/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN