JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 62/05
| Leitsatz: | Die Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten für einen Privatgutachter sind nur ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung trotz der umfassenden Antragsrechte des Angeklagten als unbedingt notwendig anzusehen ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 467, |
| Stichworte: | Privatgutachten, Kostenerstattung, eigene Ermittlungen, |
| Verfahrensgang: | LG Bochum vom 25.02.2005 |
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