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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 62/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 62/05

Beschluss vom 25.05.2005


Leitsatz:Die Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten für einen Privatgutachter sind nur ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung trotz der umfassenden Antragsrechte des Angeklagten als unbedingt notwendig anzusehen ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 467,
Stichworte:Privatgutachten, Kostenerstattung, eigene Ermittlungen,
Verfahrensgang:LG Bochum vom 25.02.2005

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