JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 25.03.2004, Aktenzeichen: 15 W 412/02
| Leitsatz: | 1) Leistet ein Wohnungseigentümer Wohngeldvorschüsse, obwohl eine wirksame Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan nicht besteht, so ist ein Bereicherungsanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer im Hinblick auf den Vorrang des Innenausgleichs durch das Instrument der Jahresabrechnung ausgeschlossen. 2) Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Wohnungseigentümer zwischenzeitlich aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 16 Abs. 2, WEG § 28 Abs. 1, BGB § 812 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Paderborn 5 T 79/02 vom 29.09.2002 AG Paderborn 3 11 27/01 WEG vom 19.03.2002 |
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