JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 25.01.2000, Aktenzeichen: 20 W 21/99
| Leitsatz: | §§ 22 VHB 92, 12 III VVG 1) Die Vorlage von hinsichtlich des Ausstellungsdatums unrichtiger Anschaffungsbelege und von Belegen, bei denen der Aussteller bei Ausstellung ausdrücklich sagt, deren Richtigkeit auf Nachfrage nicht bestätigen zu können, ist arglistig. 2) Zur Fristwahrung muß eine gegen einen ablehnenden Beschluß eingereichte PKH-Beschwerde innerhalb einer Frist von 14 Tagen eingereicht und auch begründet werden, falls eine solche Begründung angekündigt wird. Beschluß des 20. Zivilsenats des OLG Hamm vom 25. Januar 2000 (20 W 21/99) |
| Rechtsgebiete: | VVG, VHB 92 |
| Vorschriften: | VHB 92 § 22, VVG 12 III, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 25.01.2000, Aktenzeichen: 20 W 21/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 25.01.2000, 20 W 21/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum