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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 25.01.2000, Aktenzeichen: 20 W 21/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 W 21/99

Beschluss vom 25.01.2000


Leitsatz:§§ 22 VHB 92, 12 III VVG

1) Die Vorlage von hinsichtlich des Ausstellungsdatums unrichtiger Anschaffungsbelege und von Belegen, bei denen der Aussteller bei Ausstellung ausdrücklich sagt, deren Richtigkeit auf Nachfrage nicht bestätigen zu können, ist arglistig.

2) Zur Fristwahrung muß eine gegen einen ablehnenden Beschluß eingereichte PKH-Beschwerde innerhalb einer Frist von 14 Tagen eingereicht und auch begründet werden, falls eine solche Begründung angekündigt wird.

Beschluß des 20. Zivilsenats des OLG Hamm vom 25. Januar 2000 (20 W 21/99)
Rechtsgebiete:VVG, VHB 92
Vorschriften:VHB 92 § 22, VVG 12 III,

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