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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.10.2002, Aktenzeichen: 5 Ss 818/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Ss 818/02

Beschluss vom 24.10.2002


Leitsatz:Ein sachlich-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteils liegt darin, dass es sich mit der Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten i.S.v. § 21 StGB nicht auseinandersetzt, wenn sich nach den Feststellungen die zur Person des Angeklagten getroffen worden sind, eine solche Auseinandersetzung aufdrängt.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 267, StGB § 20,
Stichworte:Sachverständigengutachten, Erörterungen zur verminderten Schuldfähigkeit,
Verfahrensgang:LG Detmold vom 13.08.2002

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