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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.08.2005, Aktenzeichen: 1 Ss 168/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ss 168/05

Beschluss vom 24.08.2005


Leitsatz:1. Zur Beweiswürdigung beim Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

2. Wenn ein Angeklagter - von seinem Recht Gebrauch macht, nicht zur Sache auszusagen, muss er im Einzelfall in Kauf nehmen, dass zur Entlastung geeignete, theoretisch denkbare Umstände unberücksichtigt bleiben.
Rechtsgebiete:StVG, StPO
Vorschriften:StVG § 21, StPO § 261,
Stichworte:Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gestatten, Zulassen, Fahrlässigkeit, Beweiswüdigung,

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