JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 24.08.2005, Aktenzeichen: 1 Ss 168/05
| Leitsatz: | 1. Zur Beweiswürdigung beim Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 2. Wenn ein Angeklagter - von seinem Recht Gebrauch macht, nicht zur Sache auszusagen, muss er im Einzelfall in Kauf nehmen, dass zur Entlastung geeignete, theoretisch denkbare Umstände unberücksichtigt bleiben. |
| Rechtsgebiete: | StVG, StPO |
| Vorschriften: | StVG § 21, StPO § 261, |
| Stichworte: | Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gestatten, Zulassen, Fahrlässigkeit, Beweiswüdigung, |
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