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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.04.2006, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 138/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 138/06

Beschluss vom 24.04.2006


Leitsatz:Werden Rücknahme des alten und Erlass des neuen Bußgeldbescheides in einer Urkunde zusammengefasst, so bringt die Verwaltungsbehörde durch diese Verfahrensweise regelmäßig ihren Willen zum Ausdruck, dass der zurückgenommene durch den neuen Bußgeldbescheid ersetzt werden soll.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 33, OWiG § 67,
Stichworte:Bußgeldbescheid, Rücknahme, Ersetzung, Erlass eines neuen Bescheides, Verjährungsunterbrechung,
Verfahrensgang:AG Recklinghausen vom 23.11.2005

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