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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.03.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 269/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 269/2000

Beschluss vom 24.03.2000


Leitsatz:Aus der Formulierung des Tatrichters: "Auf dem Originallichtbild in DIN A-5-Vergrößerung ist der Betroffene aber hinreichend klar zu identifizieren" lässt sich noch auf eine ausreichende Bildqualität des von einem Verkehrsverstoß vorliegenden Lichtbildes des Betroffenen schließen.
Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Vorschriften:OWiG § 79 Abs. 5, OWiG § 46 Abs. 1, StPO § 267 Abs. 1 S. 3, StPO § 473 Abs. 1,

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