JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 24.02.2009, Aktenzeichen: 3 Ws 55/09
| Leitsatz: | Wird - wie nach den nordrhein-westfälischen Regelungen zur Weihnachtsamnestie 2008 -die vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft im Rahmen einer Weihnachtsamnestie mit einem Straferlass verbunden, so hindert dies jedenfalls dann den Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f StGB, wenn der Verurteilte deswegen weniger als zwei Jahre Freiheitsstrafe verbüßt. |
| Rechtsgebiete: | StGB, GnO NW |
| Vorschriften: | StGB § 68f, GnO NW, |
| Stichworte: | Weihnachtsamnestie, Vollverbüßer, Führungsaufsicht, |
| Verfahrensgang: | LG Bielefeld, StVK W 3950/08 (17) |
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