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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.02.2009, Aktenzeichen: 3 Ws 55/09 

OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ws 55/09

Beschluss vom 24.02.2009


Leitsatz:Wird - wie nach den nordrhein-westfälischen Regelungen zur Weihnachtsamnestie 2008 -die vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft im Rahmen einer Weihnachtsamnestie mit einem Straferlass verbunden, so hindert dies jedenfalls dann den Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f StGB, wenn der Verurteilte deswegen weniger als zwei Jahre Freiheitsstrafe verbüßt.
Rechtsgebiete:StGB, GnO NW
Vorschriften:StGB § 68f, GnO NW,
Stichworte:Weihnachtsamnestie, Vollverbüßer, Führungsaufsicht,
Verfahrensgang:LG Bielefeld, StVK W 3950/08 (17)

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