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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.02.2000, Aktenzeichen: 23 W 721/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 23 W 721/99

Beschluss vom 24.02.2000


Leitsatz:- keine Nachholbarkeit des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung im Kostenfestsetzungsbeschluß -

Leitsatz:

Fehlt der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei der Kostengrundentscheidung, so ist dies im Kostenfestsetzungsbeschluß nicht nachholbar.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 103 Abs. 1, ZPO § 305 Abs. 1,

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