JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 24.01.2007, Aktenzeichen: 4 Ss OWi 891/06
| Leitsatz: | Liegen Umstände vor, die es möglich erscheinen lassen, dass das Fahrverbot wegen einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eine unangemessene Belastung darstellen könnte, muss der Tatrichter sich hiermit auseinandersetzen und eine eingehende Begründung geben, falls er gleichwohl eine solche Gefahr im Ergebnis nicht annimmt. |
| Rechtsgebiete: | BKatV, StPO |
| Vorschriften: | BKatV § 4, StPO § 267, |
| Stichworte: | Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Feststellungen, |
| Verfahrensgang: | AG Paderborn vom 23.10.2006 |
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